Unsere Leistungen für Sie

Zu unseren Leistungen gehören ...

Vorbereitung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)

Für Versorgungsleitungen von Versorgungsunternehmen der Energie- und öffentlichen Wasserversorgung sind für Anlagen und Leitungen, die vor dem 03.10.1990 entstanden sind und an diesem Stichtag genutzt waren, nach §9 des GBBerG per Gesetz zum 25.12.1993 beschränkte persönliche Dienstbarkeiten entstanden. Berechtigter ist das jeweilige Unternehmen, das die Anlage oder Leitung am 25.12.1993 nutzte. Der Nachweis wird durch ein behördliches Bescheinigungsverfahren erbracht. Inhalt und Umfang des Verfahren werden durch das GBBerG und die SachenR-DV bestimmt.

Die vom Versorger beigestellten Bestandsunterlagen, einschließlich zugehöriger Lagepläne werden durch uns genaustens überprüft und hinsichtlich der aktuellen Grundbuch- und Katastersituation auf den aktuellen Stand gebracht und dokumentiert.

Als Ergebnis werden sämtliche für das Bescheinigungsverfahren geforderten Unterlagen erstellt und dem Versorger abreichungsfähig übergeben.


Vorbereiten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Jeder Eingriff in die Natur bei der Durchführung von Projekten wird vom Gesetzgeber mit strengen Auflagen zum Nachweis von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A & E-Maßnahmen) verbunden.

In diesem Zusammenhang sind wir auch für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Vorhandensein eines landespflegerischen Begleitplanes zum Vorhaben bzw. für die freihändige Flächenfindung und Sicherung durch privatrechtliche Genehmigungen verantwortlich.

Aufgrund der langjährigen und sehr guten Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern konnten wir beim Erwirken von privatrechtlichen Genehmigungen zur Sicherung von A & E-Maßnahmen umfangreiche Erfahrungen sammeln, wobei je nach Aufgabenstellung Flächen zur Erstaufforstung im forstwirtschaftlichen Sinne, Flächen zur Strukturierung/Gestaltung des Landschaftsbildes, Flächen zur Erweiterung bzw. Vernetzung von Biotopbeständen oder auch Flächen zur Erweiterung/Konfliktminimierung avifaunischer Bereiche gesichert wurden.