Unsere Leistungen für Sie
Zu unseren Leistungen gehören ...
Standortsuche für geplante Projekte
Bei der Standortsuche gibt es Faktoren, die im Gegensatz zu den für das Projekt optimalen Bedingungen stehen. In der Regel werden diese Faktoren durch öffentliche, privatrechtliche oder wirtschaftliche Ansprüche definiert.
Unser Ingenieurbüro erörtert alle Faktoren und findet unter den gegebenen Rahmenbedingungen die optimale Lösung für Ihr Projekt.
Begleitung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
Ein Raumordnungsverfahren steht am Anfang der Realisierung eines geplanten Projektes. Deshalb ist es besonders wichtig, mit Qualität, Zuverlässigkeit und Weitsicht die Aufgaben anzugehen und zu betreuen.
Unsere Mitarbeiter begleiten auf Wunsch das Raumordnungsverfahren an der Seite des Auftraggebers bis zum Abschluss. Von der ersten Objektbegehung über die Abstimmung mit den Behörden und das Erstellen der Unterlagen, bis zum Beschluss im Verfahren sind wir unterstützend tätig und Ansprechpartner für Sie und die Behörde. Bei der Verfahrensdurchführung nehmen wir auf Wunsch an der Antragskonferenz und den Anhörungen teil, werten diese mit aus und arbeiten die Forderungen und Ergebnisse in die Unterlagen ein.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Raumordnungsverfahrens und der landesplanerischen Beurteilung sowie zahlreicher Planungsgespräche werden die betroffenen Eigentümer,Träger öffentlicher Belange, Verbände und die Öffentlichkeit über den Trassenverlauf informiert und beteiligt. In konstanter Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden werden die Planungen weiter abgestimmt und die Unterlagen zur Einreichung bei den Planfeststellungsbehörden vorbereitet.
Wir können Sie in diesen Etappen unterstützen und Teilbereiche, insbesondere im Bereich der Genehmigungsplanung, bearbeiten.
Natürlich werden alle Daten, Ergebnisse und Unterlagen vertraulich und mit äußerster Sorgfalt behandelt, so wie es im Bundesdatenschutzgesetz gefordert ist.
Aufstellen von Eigentümer- und Grundstücksverzeichnissen
Bei unseren Eigentümerrecherchen gehen wir mit Sorgfalt und Diskretion vor. Wir überprüfen die Angaben im Grundbuch, ermitteln alle grundstücksrelevanten Daten, z. B. auch die Bestandsverzeichnisnummern der betroffenen Grundstücke oder den Stand der Eigentumsverhältnisse am Stichtag 25.12.1993 für den Bereich der östlichen Bundesländer, sowie alle relevanten Eintragungen in den Abteilungen II und III.
Oft stoßen wir bei unseren Grundbucheinsichten auf eingetragene Eigentümer, die bereits verstorben und bei denen Erben noch nicht bekannt sind. In diesen, nicht selten vorkommenden Fällen, führen wir eine Erbenermittlung durch, wobei ladungsfähige Anschriften sowie die entsprechenden Anteile am Grundbuch erhoben werden. Alle Angaben zu Eigentümern, Erben, Pächtern bzw. Nutzungsberechtigen oder anderen Nebenberechtigten werden mit den Grundstücks- und Grundbuchbezeichnungen abgestimmt und stehen dann zur weiteren Verwendung bereit.